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Nachhaltigkeit Laborausstattung

Tipps und Anleitungen für Anwender: Was die F-Gas-Verordnung 2024/573 für Klimakammern bedeutet

Mai 2025 | 4 Minuten Lesezeit | Von: Binder
Tipps und Anleitungen für Anwender: Was die F-Gas-Verordnung 2024/573 für Klimakammern bedeutet

Seit dem 1. Januar 2025 ist die überarbeitete F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft — eine zentrale Maßnahme zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU. Für Betreiber und Nutzer von Klimakammern bringt diese Verordnung mehrere Änderungen mit sich. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen, Hinweise und Tipps zur Anwendung der Verordnung auf die Nutzung moderner Klimakammern.

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Bestehende Geräte sind durch Bestandsschutz abgesichert

Eine der häufigsten Fragen betrifft die Weiterverwendung bestehender Geräte mit synthetischen Kältemitteln. Die Antwort lautet: Bereits installierte Klimakammern fallen unter den Bestandsschutz und dürfen weiterhin verwendet werden. Auch Wartungsarbeiten sind weiterhin zulässig, sofern recycelte Kältemittel verwendet werden. Für die Nutzer bedeutet dies, dass kein unmittelbarer Handlungsbedarf in Bezug auf bestehende Anlagen besteht.

Neue Modelle verwenden natürliche Kältemittel

Seit Anfang 2025 bietet BINDER Klimakammern an, die umweltfreundliche, natürliche Kältemittel verwenden – darunter Isobutan (R-600a), Propan (R-290) und CO₂ (R-744). Diese Stoffe haben ein Global Warming Potential (GWP) von ≤ 3 und entsprechen damit vollständig der Verordnung.

Besonders bemerkenswert: Die Konstantklimakammern und Kühlbrutschränke der Serien KBF und KB wurden weiterentwickelt und bieten nun eine höhere Energieeffizienz und erweiterte Temperaturbereiche – bei gleichbleibender Präzision und Zuverlässigkeit.

Sicherheit beim Umgang mit brennbaren Kältemitteln

Isobutan und Propan sind brennbare Kältemittel. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, hat BINDER entsprechende Sicherheitsmechanismen integriert, wie eine doppelte metallische Trennung und die Verwendung sehr geringer Kältemittelmengen. Zudem wird empfohlen, diese Geräte in gut belüfteten Räumen mit einem Mindestvolumen von 20 m³ zu installieren. Die GS-Sicherheitszertifizierung bestätigt die Einhaltung der relevanten Sicherheitsstandards. Für die Nutzer ändert sich im täglichen Umgang nichts; eine zusätzliche Schulung ist nicht erforderlich.

 

Übergangsregelungen für synthetische Kältemittel

Für Klimakammern, die bei Temperaturen unter -50 °C betrieben werden, gelten gemäß der EU-Verordnung 2024/2729 besondere Ausnahmen. Diese Geräte dürfen weiterhin R-23 bis Ende 2028 verwenden, sofern sicherheitsrelevante Begründungen dokumentiert werden. Eine offizielle Genehmigung ist nicht erforderlich.

Wartung bleibt wichtig – auch bei neuen Modellen

Für einen zuverlässigen und langfristigen Betrieb wird eine jährliche Inspektion der Geräte empfohlen. Diese umfasst:

  • Überprüfung und gegebenenfalls Austausch von Verschleißteilen

  • Kalibrierung der Temperatur- und Feuchtesensoren

  • Dichtigkeitsprüfung des Kältemittelkreislaufs

Auch bei Geräten mit natürlichen Kältemitteln bleibt die regelmäßige Wartung ein entscheidender Faktor für Betriebssicherheit und Effizienz.

 

Langfristige Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit

Der Umstieg auf natürliche Kältemittel bietet nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile: Der Energieverbrauch kann um bis zu 66 % reduziert werden, was die Betriebskosten deutlich senkt. Darüber hinaus sind Isobutan, Propan und CO₂ langfristig verfügbar und unterliegen keinen zusätzlichen Einschränkungen der F-Gas-Verordnung.

BINDER verfolgt eine klare Nachhaltigkeitsstrategie: Das Unternehmen ist nach ISO 9001, 14001 und 50001 zertifiziert, hat die EcoVadis-Auszeichnung erhalten und arbeitet bereits zu 80 % klimaneutral (Scope 1 und 2). Bis 2045 strebt BINDER vollständige Klimaneutralität an.

Fazit: sicher, effizient und zukunftsfähig

Die F-Gas-Verordnung 2024/573 stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Klimaschutz in der Kältetechnik dar. Mit den neuen Gerätegenerationen und einem klaren Fokus auf natürliche Kältemittel sind Nutzer von BINDER-Klimakammern bestens ausgestattet. Bestehende Geräte können weiterhin genutzt werden, und neue Modelle erfüllen die neuesten Anforderungen vollständig – sicher, effizient und nachhaltig.

Auf einen Blick – was Nutzer jetzt wissen sollten

  • Bestehende Geräte dürfen weiterhin genutzt und mit recycelten Kältemitteln gewartet werden (Bestandsschutz).

  • Neue BINDER-Geräte verwenden natürliche Kältemittel (R-600a, R-290, R-744) – umweltfreundlich, sicher und energieeffizient.

  • Keine Nutzerschulung erforderlich – die Handhabung bleibt unverändert. Geräte mit brennbaren Kältemitteln sind dank integrierter Sicherheitsfunktionen sicher zu betreiben (z. B. GS-zertifiziert).

  • Synthetische Kältemittel in spezialisierten Geräten (z. B. MKT/MKFT) bleiben unter bestimmten Bedingungen bis 2028 erlaubt.

  • Wartung wird empfohlen – regelmäßige Inspektion erhöht die Betriebssicherheit und verlängert die Lebensdauer.

  • Zukunftssicher und nachhaltig – natürliche Kältemittel sind langfristig verfügbar und reduzieren die Betriebskosten deutlich.

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