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REACH Transportierte Isolierte Zwischenprodukte

Der EU-Rechtsrahmen für Chemikalien wird durch die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) Nr. 1907/2006 festgelegt. Viele der von uns verkauften Produkte werden unter REACH als "Transportated Isolated Intermediates" eingestuft, und für ihren Verkauf müssen zusätzliche Kriterien erfüllt werden.

Die Anforderungen an die Registrierungsinformationen für Zwischenprodukte sind im Allgemeinen reduziert, und es besteht keine Anforderung für eine chemische Sicherheitsbewertung.

Um die Definition eines Zwischenprodukts zu erfüllen, muss der eingetragene Stoff in einen anderen Stoff umgewandelt und unter streng kontrollierten Bedingungen an chemischen Herstellungsstandorten hergestellt und verwendet werden. Der Status eines Stoffes als Zwischenprodukt ist nicht spezifisch für seine chemische Beschaffenheit, sondern für seine Verwendung nach der Herstellung.

Daher müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Synthese eines anderen Stoffes erfolgt mit diesem Zwischenprodukt
  • Der Stoff wird unter streng kontrollierten Bedingungen gemäß REACH-Artikel 18(4) verwendet.
  • Eine Endbenutzererklärung wird vom Kunden ausgefüllt

Weitere Informationen über Zwischenprodukte und die Informationsanforderungen an Zwischenprodukte sind auf der ECHA-Website und im Praktischen Leitfaden zu finden.